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  • Mit welchen Anwaltskosten müssen Sie rechnen?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht tragen Sie Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten, auch wenn Sie obsiegen.

Die erste Kontaktaufnahme, bei der wir im persönlichen Kontakt nur vorbereitend klären, ob ich Ihnen in Ihrem Fall überhaupt weiterhelfen kann, ist für Sie immer kostenfrei.

  • Höhe der Anwaltsgebühren

Im Gegenzug für die anwaltliche Beratung und Vertretung fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung an. Da der Streitwert einzelfallabhängig ist und sich danach die anwaltlichen Gebühren bestimmen, benötige ich für eine vorläufige Kostenbestimmung bestimmte Informationen und Unterlagen, die ich nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme bei Ihnen gezielt anfordere. Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung kann ich Ihnen dann bereits überschlägig mitteilen, mit welchen Kosten Sie insgesamt jedenfalls mindestens rechnen sollten. Sofern und soweit die Bearbeitung des konkreten Falles mit Blick auf die Art und den Umfang der Angelegenheit nur auf Grundlage eines Stundenhonorars wirtschaftlich ist, erfolgt die Abrechnung innerhalb der angebrochenen Stunde im 6-Minutentakt.

  • Kosten für die anwaltliche Erstberatung

Nachdem wir bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme festgestellt haben, dass ich Ihnen weiterhelfen kann, fordere ich bei Ihnen ausgewählte Informationen und Dokumente an, damit ich diese für Sie prüfen und juristisch bewerten kann. Oft führt dieser Prozess zu weiteren Sachfragen, die Sie mir mündlich beantworten können. Manchmal benötige ich dann trotzdem noch weitere schriftliche Dokumente, damit ich Ihnen eine rechtssichere Auskunft geben kann. Das Ergebnis meiner Prüfung und Ihre Handlungsoptionen besprechen wir danach im Rahmen der sogenannten anwaltlichen Erstberatung. Das Ziel der anwaltlichen Erstberatung ist, dass Sie vor dem Hintergrund der Erfolgsaussichten im konkreten Fall Klarheit zum weiteren Vorgehen und etwaigen Kosten haben, sodass Sie eine Entscheidungsbasis dafür haben, ob mich außergerichtlich und gerichtlich mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen . Die anwaltliche Erstberatung kostet im Einklang mit § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 190,00 € zzgl. 20,00 € Post- und Kommunikationspauschale und 19 % MwSt.(249,90 € inkl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer).

  • Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung ("Arbeitsrechtsschutz") haben, übernimmt diese alle Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtswahrnehmung und -vertretung. Davon ausgenommen ist regelmäßig die vertraglich geschuldete Selbstbeteiligung, die im Regelfall bei 150,00 €, 250,00 €, 500,00 € oder 1.000,00 € liegt - abhängig vom jeweiligen Rechtsschutzversicherungstarif.

  • Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe für eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Wenn sie bewilligt wurde, können Sie sich von mir beraten lassen. Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil beträgt in diesem Fall 15,00 €. Wenn Sie die Prozesskosten für eine gerichtliche anwaltliche Tätigkeit nicht aufbringen können, ist es auch möglich, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Arbeitsgericht zu beantragen.​ Ob diese gewährt wird, ist abhängig von den Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens.

  • Ratenzahlung

Sollten Sie den Gebührenbetrag nur per Ratenzahlung zahlen können, teilen Sie mir dies bitte vor der Mandatierung mit.

Arbeitsrechtskanzlei Aurel Welz
Wendenweg 27
13595 Berlin

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